Unsere Leitlinien

Der Gospelchor Affoltern ist Teil der reformierten Kirchgemeinde Knonaueramt und wird von dieser finanziert. Dafür wirken wir ca. 6x jährlich an verschiedenen Veranstaltungen (Gottesdienste, Hochzeitsjubiläen, etc.) mit, singen vor allem in der reformierten Kirche Affoltern - unserer Heimkirche- aber auch in anderen Orten der ref. Kirchgemeinde Knonauer amt. Etwa 1x im Jahr veranstalten wir ein Konzert. Wir pflegen die Zusammenarbeit mit anderen Chören aus der Region.

 

Mitsingen dürfen alle, die Freude am Singen und an der Gospelmusik haben.

Das ist ein Grundentscheid des Chores und das, was die Mitglieder verbindet. Alles andere „reguliert“ sich von alleine. D.h. keine Aufnahmetests, keine Altersbeschränkung, wir sind offen für Menschen aller Glaubensrichtungen.

Grundsätzlich gilt Verbindlichkeit bei den Proben und für die Teilnahme an Gottesdiensten und sonstigen Auftritten.

 

Als Gospelchor haben wir in unserem Repertoire hauptsächlich Gospel-Lieder, daneben singen wir auch Kirchenlieder und Lieder aus aller Welt und in verschiedenen Stilen.

 

Probezeit und Höck

Die Probezeit ist jeweils am Montag von 20:00 – 21:45 Uhr in der ref. Kirche Affoltern. Während der Schulferien von Affoltern am Albis finden in der Regel keine Proben statt.

Etwa 1x monatlich gibt es einen Höck, normalerweise im Anschluss an die 1.Probe des Monats.

 

Absenzen

Wir alle wissen, dass die Probenqualität und die Singfreude massgeblich davon abhängen, ob der Chor vollzählig ist oder nicht. Deshalb wird der regelmässige Probenbesuch voraus-gesetzt, Absenzen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Wer nicht kommen kann, ent-

schuldigt sich entweder per Mail bei der Chorleiterin, oder über ein anderes Chormitglied.

Die Termine für Aufführungen und Gottesdienste sind verbindlich und werden rechtzeitig bekannt gegeben. Sie sind auch auf der Homepage  www.gospelchoraaa.jimdo.com ersichtlich.

 

„Vorstand“/OK

Zur Unterstützung der Chorleiterin/des Chorleiters wählen die Mitglieder einen Vorstand aus mindestens 3 Mitgliedern. Folgende Ressorts müssen besetzt sein:

VorsitzendeR – FinanzverwalterIn – AktuarIn - BetreuerIn der Homepage

 

Mitgliederliste, Geburtstage

Die Mitglieder- und Adressliste (inkl. Geburtstage) führt die/der AktuarIn. Allfällige Ände-

rungen bitte schriftlich mitteilen.

Jedes Geburtstagskind darf sich am Schluss der Probe am oder direkt nach dem Geburtstag ein Lied wünschen, das wir dann singen.

 

Stimmführer/innen

Jedes Register hat einen/eine Stimmführer/in mit folgenden Aufgaben:

·         die Anliegen der Stimme (Unklarheiten, Unsicherheiten während der Probe) an die ChorleiterIn zu bringen.

·         Teil der Sozialkontrolle, was die Absenzen betrifft

·         kümmert sich um Neumitglieder seines Registers

 

Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Dort gibt es neben einem Abendessen einen Rückblick und Ausblick, Anliegen der Mitglieder werden im Plenum diskutiert. Teilnahme aller Chormitglieder ist erwünscht.

 

Mitgliederbeitrag

Es wird ein jährlicher Mitgliederbeitrag von Fr. 50.-- erhoben. Damit wird das Essen bei der Mitgliederversammlung finanziert. Zudem unterstützt die Chorkasse uns bei gemeinsamen Unternehmungen wie Singweekend, Ausflügen oder Workshops.

 

 

 

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update 4.24